Künstliche Optische Strahlung
Die Arbeitsschutzverordnung "Künstliche Optische Strahlung" (OStrV) verpflichtet den Arbeitgeber ab 27. Juli 2010, die Beschäftigten am Arbeitsplatz vor Gefahren durch optische Bestrahlung aus künstlichen Lichtquellen zu schützen. Das bezieht sich auf das gesamte optische Spektrum vom UV- bis weit in den IR-Bereich und betrifft Augen sowie Haut von Arbeitnehmern ....... mehr zur OStrV
Zu den künstlichen Lichtquellen zählen neben
- Lasern

auch alle anderen Lichtquellen an Arbeitsplätzen, wie beispielsweise
- Beleuchtungslampen (z.B. Halogenstrahler)
- Projektionslampen
- Leuchtdioden (bspw. Hochleistungs-LED)
- Xenon-Bogenlampen (z.B. für IPL-Geräte bei kosmetischen Anwendungen)
- Hochleistungs-Scheinwerfer (z.B. Halogen-Metalldampf-Lampen)
- UV-Strahler (z.B. für Härtung, Belichtung, Entkeimung, Therapie)
- IR-Strahler (z.B. für Überwachung, Trocknung, Wärmetherapie)
- Spektrallampen für Sonderanwendungen (z.B. Hg, D2, Na, W)
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Es gehören auch Lichtemissionen dazu, die erst durch einen Bearbeitungsprozess als Sekundäreffekt entstehen, wie beispielsweise
- Lichtbogen beim Elektro-Schweißen
- Glühen oder Schmelzen von Metall
- Glasbearbeitung mit Brennern
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Der Arbeitgeber muss die Gefährdung bewerten, dokumentieren und dazu ggf. Messungen und/oder Berechnungen durchführen, Mitarbeiter unterweisen und evtl. Schutzmaßnahmen treffen. Häufig wird der Arbeitgeber damit überfordert sein. Lediglich für Laser kann er sich i.A. auf Herstellerangaben zur Laserklasse berufen. Bei anderen künstlichen optischen Strahlern gehört die Gefahrenklassifizierung noch nicht zum Standard. In diesen Fällen muss der Arbeitgeber die Beurteilung der Gefährdung eigenständig durchführen und die Einhaltung von Grenzwerten sicherstellen. Unterstützung findet er in den Technischen Regeln zur OStrV "TROS IOS" oder "TROS Laser". Der Arbeitgeber kann auch externen Sachverstand von einem Fachkundigen hinzuziehen.
Der Gutachter bietet als Fachkundiger für OStrV folgende Unterstützung:

- Durchführung von Risikoanalysen und Gefährdungs-Beurteilungen
- Messungen und Berechnungen (falls erforderlich)
- speziell UV-Sicherheit von Lampen und Anlagen
- Auswahl von speziellen Schutzmaßnahmen
- Dokumentation gem. OStrV (TROS IOS, TROS LASER)
- Erstellung von Gutachten / Prüfbericht inkl. Zertifikat
- Unterweisung von Mitarbeitern