Lasersicherheit und Laserstrahlenschutz

Das Dienstleistungsangebot zur Lasersicherheit basiert auf aktuellen Normen (z.B. DIN EN 60825-1/-4), Verordnungen (OStrV) und Richtlinien (2006 / 42 / EG) sowie technische Regeln (bspw. TROS Laser) und bezieht sich auf
► Gutachten zur Ursachen-Ermittlung und Beweis-Sicherungsverfahren bei
- Laserunfall, Haut- oder Augenschaden (auch durch IPL -Geräte in der Kosmetik)
► Gutachten / Zertifikate für
- Laserklassifizierung (Einstufung in Laserschutzklasse gem. GZS-Werten nach DIN EN 60825-1; auch für USA gemäß FDA, 21 CFR 1040.10 /11)
- Nachweis der CE-Konformität ("Konformitäts-Erklärung") gemäß EU-Richtlinien und Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
- Abnahme von Lasergeräten sowie Laseranlagen (DIN EN ISO 11553-1)
- Routine-Überprüfungen von Laseranlagen (DIN EN ISO 11553-1)
- Sicherheit von Medizinlasern / Dentallaser / IPL (DIN EN 60601-2-22)
- elektr. Sicherheitssteuerung (Sicherheitskreis) inkl. Interlock, Shutter, Not-Halt, Performance-Level PL; ausfallsicher / redundant (DIN EN ISO 13849-1)
- Laserschutzeinrichtungen

- Einhausung mit passiven / aktiven Schutzwänden (inkl. Schutzfenster)
- persönliche Schutzausrüstungen
- Bau-Laser (z.B. Rotations-Laser, Kreuz-Laser sowie Linien-Laser)
- Laserscanner und Laserpointer (Video) (DIN EN 60825-1)
- speziell: gepulste und / oder gescannte Laserstrahlung (auch in Kombination mit LIDAR)
- speziell: scheinbare Quelle "alpha"
- Lichtwellenleiter für Übertragungs-strecken (DIN EN 60825-2)
- Lasersicherheit in der Ausbildung
► Gutachten zur Gefährdung
bei frei zugänglicher Laserstrahlung, beispielsweise bei Forschungs- und Entwicklungsarbeiten (basierend auf MZB-Werten gemäß DIN EN 60825-1)
durch Streustrahlung an offenen Laseranlagen (z.B. beim Laserbeschriften, Laserschneiden, Laserschweißen und verschiedene Lasermessverfahren)
► Risikoanalyse von Laseranlagen (DIN EN 12100, 11553-1, 13849-1, 60825-4)
► Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsbereiche mit Laserstrahlung (gem. TROS)
► Lasersicherheits-Audit: es wird empfohlen, jährlich eine Überprüfung der Lasereinrichtung durchzuführen. Es existiert in der Lasersicherheit kein Bestandsschutz. D.h. es muss ständig überprüft werden, ob die Lasereinrichtung noch die Anforderungen an aktuelle Sicherheitsstandards erfüllt.
► Unterstützung und Beratung für Laserschutzbeauftragte "LSB" in der Praxis

Bei der Klassifizierung von Lasern und auch der Sicherheitsabnahme von Lasergeräten / Laseranlagen wird auch die Kennzeichnung mit Warn- und Hinweisschildern übernommen.
Zur Messung aller bedeutender Strahldaten wird eine moderne Laborausstattung sowie mobile Messtechnik eingesetzt.
....... mehr zur Ausstattung