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Lasertechnik
Die Erstellung von Gutachten in der Lasertechnik umfasst Schadens- oder Streitfälle sowie Funktionsmängel an Lasern und Laserkomponenten. Die Gutachtertätigkeit bezieht sich weiterhin auf Laseranwendungen in Wissenschaft, Medizin und Technik. 
Gutachten werden für folgende Bereiche erstellt: ► Laser Lasergeräte und laseroptische Systeme (z.B. Beschriftungslaser) medizinische Lasergeräte und Medizinlaser sowie Dentallaser Laseranlagen für Materialbearbeitung Laserperipherie (Kühlung, Gasversor-gung, Absaugung, Strahlführung) Laserkomponenten (z.B. Laseroptik) Einrichtungen zum Strahlenschutz (z.B. Einhausung passiv / aktiv)
Zum Umfang der Begutachtung zählt auch die Beurteilung in Streifällen, wenn es beispielsweise um

Abweichungen von technischen Spezifikationen geht; (z.B. Laserleistung, Strahlqualität, Wellenlänge); vergleichende Messungen erfolgen basierend auf DIN EN 61040 mit kalibrierten Messeinrichtungen ..... mehr
► Laseranwendungen Laserbearbeitung (Schneiden, Schweißen, Bohren, Härten, Markieren....) Lasermesstechnik (LIDAR, Interferometrie, Abstand, Geschwindigkeit, Oberflächen...) Laserspektroskopie (z.B. LIBS) Laserlichtschranken, Laservorhang Lasermedizintechik (auch IPL) Laser-Drucktechnik Daten-Übertragungstechnik sowie Speichertechnik (optische Faser, CD-ROM, DVD) Unterhaltungs- und Projektionstechnik (CD-Audio / Video, Laser-TV, Laser-Beamer) Laserdisplays Baulaser (z.B. Linienlaser, Kreuzlaser, Rotationslaser, Nivellierlaser) Laserscanner (auch LIDAR-Scanner) Lasermikroskopie
Eventuell notwendige messtechnische Untersuchungen bei der Erstellung von Gutachten können in einem Labor mit moderner Ausstattung durchgeführt werden. Für den Einsatz vor Ort steht auch eine eingeschränkte mobile Messtechnik zur Verfügung.
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|  |  |  | Aktualisiert am 12. August 2022
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