Sicherheitsabnahme

Sicherheitsabnahmen beziehen sich typisch auf Lasereinrichtungen, bei denen sich Maßnahmen zum Laserschutz in der Konstruktion befinden oder bereits umgesetzt wurden und diese abschließend überprüft werden sollen. Das ist häufig bei Laseranlagen für die Materialbearbeitung in der Fertigungstechnik der Fall. Die Abnahme basiert auf der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, OStrV / TROS Laser, DIN EN 60825-1, DIN EN 60825-4 sowie DIN EN ISO 11553-1 und wird empfohlen bei
Neukonstruktion sowie Eigenbau von Laseranlagen
Modifikation von Lasereinrichtungen
Integration von Lasern in den Fertigungsprozess (z.B. Laserbeschrifter)
routinemäßige Sicherheitsüberprüfung ("Lasersicherheits-Audit")
Sonderanwendungen
Eine vollständige Laser-Sicherheitsabnahme wird vor Ort durchgeführt und enthält die folgenden Schritte:

Überprüfung des Schutzgehäuses auf abschirmende Eignung (T1, T2, T3 gemäß DIN EN 60825-4)
Strahlungsmessungen an kritischen Stellen (bspw. Durchbrüche, Spalte, Bürstenabdeckungen, Labyrinth etc.)
Streulicht-Messungen bei "offenen Laseranlagen"
Überprüfung von Zugangsklappen/-türen sowie Schutzfenstern
Überprüfung weiterer erforderlicher technischer Schutzmaßnahmen (z.B. Schlüsselschalter, Not-Halt, Shutter, Warnleuchte etc.)
Überprüfung der Kennzeichnung mit Warn- und Hinweisschildern
Festlegung des ("gefährlichen") Laserbereiches "NOHZ"
Dokumentation des Sicherheitsstatus
Als Resultat der Sicherheitsabnahme wird ein Prüfbericht erstellt, der als Fazit eine Bewertung der Lasersicherheit sowie die Einstufung der Gesamtanlage in eine Laserklasse enthält. Ggf. enthält der Bericht auch eine Mängelliste und Vorschläge zur Verbesserung der Lasersicherheit. Auf Wunsch wird nach erfolgreicher Überprüfung ein Zertifikat zur Lasersicherheit ausgestellt, das auch zur Erklärung der CE-Konformität verwendet werden kann.
Lasersicherheits-Audit: es wird eine jährliche Sicherheitsüberprüfung von Laserinrichtungen empfohlen (gem. TROS Laser).
Für den Export von Lasereinrichtungen, z.B. nach USA, werden nach erfolgreicher Überprüfung auch die FDA-Formalitäten (3632) gemäß 21 CFR 1040.10 und 21 CFR 1040.11 übernommen.