Gutachten für Lasertechnik und Lasersicherheit
 

Künstliche Optische Strahlung

Die Arbeitsschutzverordnung "Künstliche Optische Strahlung" (OStrV) verpflichtet den Arbeitgeber ab 27. Juli 2010, die Beschäftigten am Arbeitsplatz vor Gefahren durch optische Strahlung aus künstlichen Lichtquellen zu schützen. Das bezieht sich auf das gesamte optische Spektrum vom UV- bis weit in den IR-Bereich und betrifft Augen sowie Haut von Arbeitnehmern ..... mehr zur OStrV

Zu den künstlichen Lichtquellen zählen neben

  • Lasern

auch alle anderen Lichtquellen an Arbeitsplätzen, wie beispielsweise

  • Beleuchtungslampen (z.B. Halogenstrahler)
  • Projektionslampen
  • Leuchtdioden (-Arrays) und Hochleistungs-LEDs
  • Xenon-Bogenlampen (z.B. für IPL-Geräte bei kosmetischen Anwendungen)
  • Hochleistungs-Scheinwerfer (z.B. Halogen-Metalldampf-Lampen)
  • UV-Strahler (z.B. für Aushärtung, Belichtung, Entkeimung, Therapie)
  • IR-Strahler (z.B. für Überwachung, Trocknung, Wärmetherapie)
  • Spektrallampen für Sonderanwendungen (z.B. Hg, D2, Na, W)
  • ..... mehr
Inkohärente optische Strahlquellen Unterschiedliche inkohärente optische Strahlquellen
Künstliche optische Strahlung in Gasentladung Künstliche optische Strahlung in einer elektr. Gasentladung


Es gehören auch Lichtemissionen dazu, die erst durch einen Bearbeitungsprozess als Sekundäreffekt entstehen, wie beispielsweise

  • Lichtbogen beim Elektroschweißen
  • Glühen oder Schmelzen von Metall
  • Glasbearbeitung mit Brennern
  • ..... mehr

Der Arbeitgeber muss die Gefährdung bewerten, dokumentieren und dazu ggf. Messungen und/oder Berechnungen durchführen, Mitarbeiter unterweisen und evtl. Schutzmaßnahmen treffen. Häufig wird der Arbeitgeber damit überfordert sein. Lediglich für Laser kann er sich i.A. auf Herstellerangaben zur Laserklasse berufen. Bei anderen künstlichen optischen Strahlern gehört die Gefahrenklassifizierung noch nicht zum Standard. In diesen Fällen muss der Arbeitgeber die Beurteilung der Gefährdung eigenständig durchführen und die Einhaltung von Grenzwerten sicherstellen. Unterstützung findet er in den Technischen Regeln zur OStrV "TROS IOS" oder "TROS Laser". Der Arbeitgeber kann auch externen Sachverstand von einem Fachkundigen hinzuziehen.

Künstliche optische IR-Strahlung Wellenlängenspektrum eines Künstlichen Optischen Strahlers im nahen IR-Bereich bei verschiedenen Strahlleistungen


Der Gutachter bietet als Fachkundiger für OStrV folgende Unterstützung:

  • Durchführung von Risikoanalysen und Gefährdungsbeurteilungen
  • Messungen und Berechnungen (falls erforderlich)
  • speziell UV-Sicherheit von Lampen und Anlagen
  • Auswahl von geeigneten Schutzmaßnahmen
  • Dokumentation gem. OStrV (TROS IOS, TROS Laser)
  • Erstellung von Gutachten / Prüfberichte inkl. Zertifikat
  • Unterweisung von Mitarbeitern
IPL-Therapie IPL-Therapie in der Kosmetik sowie Dermatologie



 
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