Gutachten für Lasertechnik und Lasersicherheit
 

Zertifikat

Nicht in allen Fällen der Praxis ist es sinnvoll, ein umfassendes Gutachten zum Nachweis der Lasersicherheit von Anlagen bzw. des Arbeitsplatzes gegenüber Dritten zu verwenden. In Dokumentationen, Bedienungs- und Service-Anleitungen, sowie bspw. gegenüber Behörden bietet es sich häufig an, ein Zertifikat zu verwenden, in dem das Ergebnis des Gutachtens oder der Sicherheitsabnahme bescheinigt wird.

CE-Konformität und Lasersicherheit CE-Konformität und Lasersicherheit


Das Zertifikat kann auch für die CE-Konformität und FDA-Formalitäten (21 CFR 1040.10 und 21 CFR 1040.11) zum Export von Laserprodukten in die USA verwendet werden.

Zertifikate werden individuell erstellt für die Bereiche

  • Lasersicherheit
  • Künstliche Optische Strahlung 

>> Bei positiver Begutachtung bzw. nach der Erfüllung von Gutachterauflagen wird auf Wunsch ein Zertifikat zur Klassifizierung (Laserklasse gem. DIN EN 60825-1 oder 21 CFR 1040 / FDA) eines Lasers bzw. einer Lasereinrichtung ausgestellt.

>> Gleiches gilt für ein Zertifikat, in dem bestätigt wird, dass von optischen Strahlquellen am Arbeitsplatz keine Gefährdung durch "Künstliche Optische Strahlung" (OStrV) ausgeht (Nachweispflicht durch den Arbeitgeber ab 27. Juli 2010. Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/25/EG in deutsches Recht; siehe BGBI 2010 Teil I, Nr. 38, S. 960 - 969).

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Zertifikat zur Lasersicherheit und zu künstlicher optische Strahlquellen Zertifikat zur Lasersicherheit und zu künstlicher Optischer Strahlung (OStrV)


Zertifikate können ausschließlich nur im Zusammenhang mit Gutachten bzw. Prüfberichten erstellt werden.

 
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