Gutachten für Lasertechnik und Lasersicherheit
 

Lasersicherheit und Laserstrahlenschutz

Das Dienstleistungsangebot zur Lasersicherheit basiert auf aktuellen Normen (z.B. DIN EN 60825-1/-4), Verordnungen (z.B. OStrV) und Richtlinien (z.B. 2006/42/EG) sowie technischen Regeln (z.B. TROS Laser) und bezieht sich auf

- Gutachten zur Ursachenermittlung und Beweissicherungsverfahren bei

  • Laserunfall, Haut- oder Augenschaden (auch durch IPL-Geräte in der Kosmetik)

- Gutachten / Zertifikate für

  • Laserklassifizierung (Einstufung in Laserklasse gem. GZS-Werten nach DIN EN 60825-1; auch für USA gemäß FDA 21 CFR 1040.10/11)
  • Nachweis der CE-Konformität ("Konformitäts-Erklärung") gemäß EU-Richtlinien und Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
  • Abnahme von Lasergeräten und Laseranlagen (DIN EN ISO 11553-1)
  • Routine-Überprüfung von Laseranlagen (DIN EN ISO 11553-1)
  • Sicherheit von Medizinlasern / Dentallaser / IPL (DIN EN60601-2-22)
  • elektr. Sicherheitssteuerung (Sicherheitskreis) inkl. Interlock, Shutter, Not-Halt, Performance-Level PL; ausfallsicher / redundant (DIN EN ISO 13849-1)
  • Laserschutzeinrichtungen
  • Einhausung mit passiven / aktiven Schutzwänden (inkl. Schutzfenster)
  • persönliche Schutzausrüstungen
  • Baulaser (z.B. Rotations-Laser, Kreuz-Laser sowie Linien-Laser)
  • Laserscanner und Laserpointer (Video), (DIN EN 60825-1)
  • speziell: gepulste / gescannte Strahlung; auch in Kombination mit LIDAR
  • speziell: scheinbare Quelle "alpha"
  • Lichtwellenleiter für Übertragungsstrecken (DIN EN 60825-2)
  • Lasersicherheit in der Ausbildung
Laserreinigung mit Schutzbrille Laserreinigung mit persönlicher Schutzausrüstung (Schutzbrille)


Hochleistungs-Laserstrahlung durch optische Faser Strahlführung von Hochleistungs-Laserstrahlung durch optische Faser zum Ort der Materialbearbeitung
2kW-Faserlaser 2kW-Faserlaser mit Strahlführung durch optische Fasern (gelb)

- Gutachten zur Gefährdung

  • bei Blendung durch Laserpointer
  • bei frei zugänglicher Laserstrahlung bspw. bei Forschungs- und Entwicklungsarbeiten (basierend auf MZB-Werten gemäß DIN EN 60825-1 bzw. EGW-Werten der TROS Laser)
  • durch Streustrahlung an (teil-) offenen Laseranlagen (z.B. beim Laserbeschriften, Laserschneiden, Laserschweißen oder verschiedene Lasermessverfahren)
  • durch künstliche optische Strahlung am Arbeitsplatz (ab 27. Juli 2010 gilt die rechtsverbindliche Arbeitsschutzverordnung "OStrV", die auch den Schutz vor Laserstrahlung am Arbeitsplatz beinhaltet)
Offener Laserstrahl im Labor Arbeiten am offenen Laserstrahl im Labor; angepasste Schutzmaßnahmen erforderlich


Laserpointer Verschiedene Laserpointer auch mit Ausgangsleistung > 100mW (rechts)


- Risikoanalyse von Laseranlagen (DIN EN 12100, 11553-1, 13849-1, 60825-4)

- Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsbereiche mit Laserstrahlung (gem. TROS Laser)

- Lasersicherheits-Audit: es wird empfohlen, jährlich eine Überprüfung der Lasereinrichtung durchzuführen. Es existiert in der Lasersicherheit kein Bestandsschutz. D.h. es muss ständig überprüft werden, ob die Lasereinrichtung noch die Anforderungen an aktuelle Sicherheitsstandards erfüllt

- Unterstützung und Beratung für Laserschutzbeauftragte "LSB" in der Praxis

Bei der Klassifizierung von Lasern und nach der Sicherheitsabnahme von Lasergeräten / Laseranlagen wird auch die Kennzeichnung mit Warn- und Hinweisschildern übernommen.

Zur Messung aller bedeutenden Strahldaten wird eine moderne Laborausstattung sowie mobile Messtechnik eingesetzt ..... mehr zur Ausstattung.

 
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